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Allgemeine Bedingungen für die Seminarteilnahme
Stand: Juni 2010
1. Veranstalter
Veranstalter des Seminars ist
Aldona Fritsch de Navarrete,
Seminarhaus Uriel, Mittelallee 24, 31134 HILDESHEIM.
2. Vertragsgegenstand
1. Ort, Datum, Inhalt des Seminars sowie die erforderliche Mindestteilnehmerzahl und der Seminarpreis ergeben sich aus der Anmeldebestätigung. Die Angaben auf der Website (www.schamanischeheilung.de) oder in Flyers sind u.U. unverbindlich.
2. Neben der Durchführung des Seminars stellt der Veranstalter auch Übernachtungsmöglichkeit im Gruppenraum im eigenen Schlafsack, Bad und Küchenmitbenutzung gegen einen Aufpreis von 10 E pro Nacht zur Verfügung. Die Teilnehmer der Seminare und Ausbildungen im Haus Uriel in Hildesheim verpflegen sich selbst.
3. Anmeldung
1. Die Anmeldung soll in Schriftform im Sinne der §§ 126, 126b BGB erfolgen (durch Brief, Fax oder E-Mail). Eine mündliche bzw. telefonische Anmeldung ist möglich, sofern eine schriftliche, mit Unterschrift versehene Anmeldung folgt..
2. Die Seminare sind für Menschen mit psychischen Erkrankungen und/oder schweren akuten Suchterkrankungen nicht geeignet. Mit seiner Anmeldung und Unterschrift versichert der Teilnehmer, daß er an keiner der genannten Erkrankungen leidet.
3. Ist die Teilnahme an dem gewünschten Seminar möglich, folgt innerhalb von einer Woche eine schriftliche Anmeldebestätigung, in der der Ort, das Datum, der Inhalt des Seminars, die erforderliche Mindestteilnehmerzahl sowie der Seminarpreis mitgeteilt werden.
4. Mit Eingang der Anzahlung kommt ein verbindlicher Vertrag über die Seminarteilnahme zustande. Davor hat der Interessent keinen Anspruch auf Teilnahme.Verbindliche Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs der Anzahlungen berücksichtigt.
4 .Vergütung
1. Der Seminarpreis ergibt sich aus der Anmeldebestätigung. Die Zahlung ist durch Überweisung auf das Konto Nr 2228 47 507, BLZ 370 100 50, Postbank Köln, zu entrichten.
2. Die Zahlung ist spätestens eine Woche vor Beginn des Seminars (bei Ausbildungen 21 Tage vor Beginn) zu tätigen. Ist der vollständige Betrag zu diesem Zeitpunkt nicht auf das Konto eigegangen, besteht keine Garantie auf den Seminarplatz..
5. Schweigepflicht
Die Teilnehmer sind verpflichtet, über private Umstände sowie persönliche Informationen, die innerhalb des Seminars asugetauscht werden außerhalb des Seminars Schweigen zu bewahren. Gruppenfotoaufnahmen sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung aller Teilnehmer möglich.Ton- und Videoaufnahmen sind während des Seminars nicht gestattet.
6. Hausordnung
Die von den Teilnehmern benutzten Räume (Seminarraum, Küche , Bäder, Schlafraum) sind von den Teilnehmern sauberzuhalten und am letzten Seminartag aufzuräumen. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, mitzuwirken. Für evtl entstandene Schäden haftet jeder Teilnehmer selbst.
7. Vertragsbeendigung /Teilnehmer
1. Der Teilnehmer kann bis zum Beginn der Veranstaltung einen Ersatzteilnehmer stellen..
2. Der Teilnehmer kann bis 2 Wochen (bei Ausbildungen bis 8 Wochen) vor Seminarbeginn von dem Vertrag zurücktreten. Bei Seminaren wird in diesem Fall eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25 € pro Anmeldung fällig. (Bei Ausbildungen abweichend; s.unter “Ausbildungskonditionen”.)
8. Vertragsbeendigung/ Veranstalter
1. Der Veranstalter ist berechtigt, das Seminar bis zu 4 Werktage vor Beginn abzusagen, wenn sich zu diesem Zeitpunkt nicht die erforderliche Mindestzahl an Teilnehmern verbindlich angemeldet hat. In diesem Fall werden die schon eingegangenen Anzahlungen der Teilnehmer in voller Höhe erstattet oder eine Teilnahme an einem anderen Seminar vorgeschlagen.
3. Sollte der Veranstalter konkrete Anhaltspunkte dafür haben, dass der Teilnehmer entgegen seiner mit der Anmeldung verbundenen Erklärung, an einer psychotischen Erkrankung und/oder einer akuten Suchterkrankung leiden könnte, ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Teilnehmer von der Teilnahme an dem Seminar auszuschließen.
4. Bei Störungen des Seminarablaufs durch einen Teilnehmer ist der Veranstalter berechtigt, mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten und folglich den Teilnehmer aus der Teilnahme an dem Seminar auszuschließen. Eine mündliche Abmahnung ist möglich.Es ensteht kein Anspruch auf die Erstattung der Seminargebühr.
9.Vertragsänderungen
Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen einer Schriftform (§ 126 BGB; § 126b BGB).
10. Rechtsstatus
Auf Verträge über die Teilnahme an den Seminaren der Veranstalter findet deutsches Recht Anwendung, unabhängig davon, ob die Seminare in Deutschland oder im Ausland stattfinden. |
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